Als staatlich erlaubte Lotterieanbieter haben die 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) den Auftrag, den Spieltrieb ihrer Kunden in sichere und legale Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielangeboten entgegen zu wirken. Rechtliche Grundlage in Deutschland sind hierfür der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag und die regionalen Glücksspielgesetze der Länder.

Spielinteressierte, die LOTTO 6aus49 oder auch andere staatliche Lotterien online spielen möchten, stoßen immer häufiger auf Werbung von Anbietern wie Lottoland oder Lottohelden. Auch wenn die Spielscheine dem Original ähnlich sehen und mit Gutscheinen oder Sonderkonditionen geworben wird, wissen viele Spieler bzw. Spielinteressierte nicht, dass ein Unterschied zwischen dieser Art von Glücksspiel und den legalen Glücksspielangeboten von Veranstaltern mit einer deutschen glücksspielrechtlichen Erlaubnis besteht.

Zweitlotterien bzw. schwarze Lotterien sind in Deutschland nicht lizenziert

Lottoland oder Lottohelden offerieren keine Teilnahme an einer in Deutschland erlaubten Lotterie, sondern bieten Wetten auf den Ausgang der Ziehungsergebnisse der staatlichen Lotterien an (sogenannte Zweitlotterien oder schwarze Lotterien). Häufig werden die Spielinteressierten durch die gemachten Äußerungen bzw. Werbebotschaften und die Gestaltung der Internetseiten jedoch den Eindruck gewinnen, dass sie mit einem Tipp an den Ziehungen der staatlichen Lotterien teilnehmen. Dies ist aber nicht der Fall! Tatsächlich nehmen die Kunden mit der Abgabe eines Lottoscheins bei Lottoland oder Lottohelden nicht am deutschen LOTTO 6aus49 oder anderen staatlichen Lotterien teil, da die Tipps nicht an die anbietende Landeslotteriegesellschaft weitergeleitet werden und die Spieleinsätze nicht in die Ausschüttung gehen. Die schwarzen Lotterien spiegeln oder kopieren das staatliche LOTTO 6aus49. Kunden haben somit keinen Rechtsanspruch auf die Ausschüttung ihrer Gewinne gegen deutsche Lottogesellschaften.

Für hohe Jackpots schließen Zweitlotterieanbieter angabegemäß Versicherungen ab, die im Gewinnfall die Auszahlung garantieren sollen. Tritt ein Gewinnfall ein, soll die Gewinnsumme über die Versicherungsleistung oder aus Unternehmensmitteln ausbezahlt werden. Ob die Auszahlung eines hohen Jackpotgewinns rechtlich in Deutschland durchsetzbar ist oder ob bei diesen Anbietern ein ausreichender Versicherungsschutz überhaupt besteht, ist aus unserer Sicht höchst zweifelhaft.

Zweitlotterien bzw. schwarze Lotterien sind nach deutschem Glücksspielrecht nicht erlaubnisfähig und stellen unerlaubtes Glücksspiel dar. Im Übrigen ist auch die Teilnahme bzw. Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel strafbewehrt. Der Verweis auf Lizenzen und Erlaubnisse aus anderen europäischen Ländern greift ebenfalls nicht, da es in dem nicht harmonisierten Gebiet des Glücksspielrechts beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts keine Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der von verschiedenen Mitgliedstaaten erteilten Erlaubnisse gibt.

Spielen Sie sicher - spielen Sie beim Original!

Lotterieanbieter mit staatlicher Erlaubnis sind in Deutschland ausschließlich die Landeslotteriegesellschaften des DLTB sowie weitere gewerbliche Spielvermittler mit glücksspielrechtlicher Erlaubnis. Das Hessische Ministerium für Inneres und Sport hat auf seiner Webseite eine "Whitelist der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder" (siehe auch "Mehr zum Thema") veröffentlicht. Bei diesen Unternehmen haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung Ihres Gewinns. Die Unternehmen des DLTB sind außerdem in besonderem Maße dem Spieler- und Jugendschutz, dem Daten- und Verbraucherschutz sowie der Spielsuchtprävention verpflichtet. Ferner führen die Unternehmen des DLTB einen großen Anteil der Spieleinsätze an den Staat ab, um soziale, kulturelle oder ökologische Projekte und damit das Allgemeinwohl zu fördern.