Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verarbeitung?
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch LOTTO Bayern erfolgt aufgrund einer der folgenden Rechtsgrundlagen der Datenschutzgrundverordnung zu den folgenden Zwecken:
6.1 Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO)
Sofern LOTTO Bayern personenbezogene Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet, werden Ihnen die entsprechenden Zwecke mitgeteilt. Diese erteilte Einwilligung stellt den Rechtsgrund für die Verarbeitung dar. Verarbeitungen aufgrund Ihrer Einwilligung sind:
- Information über Produkte und Angebote via LOTTO Bayern Newsletter
Ihre Einwilligung zum Erhalt von Newslettern geben Sie, indem Sie über Ihr Internet-Spielkonto das entsprechende Kontrollkästchen zum jeweiligen Newsletter aktivieren. Alternativ können Sie den Newsletter für Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, auch ohne ein Internet-Spielkonto mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse abonnieren. Sie können einen Newsletter per Link abbestellen oder über das Kontrollkästchen deaktivieren.
- Erhalt von News und Infos via Telegram
Ihre Einwilligung zum Erhalt von LOTTO Bayern Nachrichten über den Messenger-Dienst Telegram erklären Sie, indem Sie eine Nachricht per Telegram an LOTTO Bayern senden. Nähere Informationen, auch zum Widerruf, erhalten Sie hier.
- Push-Benachrichtigungen
Werden für diese Website Push-Benachrichtigungen durch den Dienst "Signalize" von Ihnen aktiviert, wird zur Bereitstellung der Benachrichtigungen für Sie eine Funktion Ihres Internet-Browsers eingesetzt. Für den Versand von Nachrichten werden ausschließlich anonyme bzw. pseudonyme Daten übertragen. Dies können je nach Konfiguration der Webseite sein:
- Pseudonyme Nutzer-Kennung: ein zufallsgenerierter Wert (Beispiel: 108bf9a85547edb1108bf9a85547edb1), der in einer Tracking-Cookie ID gespeichert wird
- Pseudonyme digitale Fingerprints, pseudonyme mobile Gerätekennziffern und ggf. pseudonyme Cross-Device-Identifier
Diese Daten werden nur verarbeitet, um die von Ihnen abonnierten Benachrichtigungen auszuliefern und benachrichtigungsbezogene Einstellungen vorzunehmen. Für die Speicherung dieser Daten bitten wir Sie um Ihr Einverständnis. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können dem Empfang von Benachrichtigungen jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers widersprechen. Informationen über die Abmeldung für Web Push-Benachrichtigungen für die jeweiligen Browser finden Sie hier. Die Abmeldung auf Ihrem mobilen Endgerät erfolgt direkt in Ihren Geräteeinstellungen für die App bzw. Wallet-Karte.
Um die Push-Benachrichtigungen für Sie inhaltlich sinnvoll gestalten zu können, nutzen wir die anhand eines pseudonymen Nutzerprofils mittels Tracking-Pixel gesammelten Präferenzen und führen allein zum Zwecke des personalisierten Nachrichtenversands Ihre Benachrichtigungs-ID mit dem Nutzerprofil der Website zusammen. Die Tracking-Technologie wird ebenfalls zur statistischen Auswertung der Benachrichtigungen in unserem Auftrag verwendet. So kann festgestellt werden, ob eine Benachrichtigung zugestellt und ob sie ggf. angeklickt wurde. Die dadurch erzeugten Daten werden in unserem Auftrag von der etracker GmbH ausschließlich in Deutschland verarbeitet und gespeichert und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel ePrivacyseal zu tragen.
- Firebase/Google (Benachrichtigungen in der Online-App ab Version 5.4.0)
Die Online-App (Android/iOS) von LOTTO Bayern mit der Version 5.4 und höher nutzt für den Versand der Pushnachrichten den Dienst "Firebase Cloud Messaging" (FCM). Auf iOS-Geräten wird von FCM zusätzlich der Service "Apple Push Notification" (APN) als zwischengeschaltete Station zur Übermittlung der Nachrichten verwendet.
Möchten Sie Mitteilungen in der LOTTO Bayern App 2.0 unter Einstellungen/Benachrichtigungen aktivieren bzw. bestellen, erhält damit Firebase eine anonymisierte Installations-ID (Android) bzw. einen Token (iOS). Diese setzen sich aus der Kennung der App und der anonymisierten Geräte-ID zusammen. Firebase verwendet diese Informationen, um festzustellen, welche Geräte mit Nachrichten unserer App zu beliefern sind.
Firebase behält die Informationen solange, bis Sie die App löschen oder die Mitteilungen in der App oder in den Geräteeinstellungen deaktivieren. Ein Rückschluss auf den einzelnen Nutzer ist für Firebase aus den erhaltenen Informationen nicht möglich.
Weitere Informationen zu den Datenschutzbedingungen von "Firebase Cloud Messaging" erhalten Sie unter firebase.google.com/support/privacy/.
- Download von Applikationen
Sie können sich die Service-App SÄPP im App Store (iOS-Version) bzw. Play Store (Android-Version) herunterladen. Die LOTTO Bayern-App kann im App Store (iOS-Version) bzw. auf lotto-bayern.de (Android-Version) heruntergeladen werden. Durch den Download erklären Sie konkludent mit der damit verbundenen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einverstanden zu sein.
- SMS Gewinnbenachrichtigung
Falls Sie Ihre Mobilfunknummer angegeben haben, können Sie Ihre Einwilligung zum Erhalt von Gewinnbenachrichtigungen per SMS erteilen, indem Sie über Ihr Internet-Spielkonto das entsprechende Kontrollkästchen aktivieren.
- Teilnahme an der zweiten Chance von Bayernlos und diridari
Die Teilnahme an der zweiten Gewinnchance der Sofortlotterien "Bayernlos" und "diridari" ist nur möglich, wenn das Adressfeld vollständig und gut leserlich ausgefüllt ist und die Angaben der volljährigen, teilnahmewilligen Person im Adressfeld durch deren freiwillige Unterschrift bestätigt wird. Der Spielteilnehmer erklärt sich mit der Abgabe des eigenhändig unterschriebenen Losabschnittes bereit, dass seine persönlichen Daten (Name und Wohnort) in verschiedenen Medien (u. a. im Fernsehen, dem Kundenmagazin von LOTTO Bayern, Marketing-Displays in den Annahmestellen) genannt werden.
- Berichte über App-Absturz
Zur Optimierung, Fehlerfindung und Problembehebung sowie zur Gewährleistung und Bewertung der Stabilität verwenden wir in unserer LOTTO Bayern Online-App und in der Service-App „SÄPP“ die Lösung „App Center“ von Microsoft Corporation. Unsere Entwickler erhalten darüber detaillierte Absturz- und Systeminformationen, worüber wir die Absturzursache eingrenzen und in einigen Fällen ermitteln können.
Sollte es zu einem Absturz in den Apps kommen, werden Sie beim nächsten Start der App in einem zusätzlichen Dialogfenster gefragt, ob Sie einen Absturzbericht senden wollen. Sie haben die Auswahl zwischen „Bericht senden“, „Immer senden“, „Nicht senden“. Wenn Sie die ersten beiden Optionen auswählen, werden einmalig bzw. dauerhaft (bis zur Löschung der App) anonym gehaltene Absturzberichte mit der Ursache des Problems an die Server von App Center/Microsoft übertragen. Wenn Sie keinen Absturzbericht senden wollen, entscheiden Sie sich für „Nicht senden“. Es werden keine personenbezogenen Daten übermittelt. Für die bei „App Center“ gespeicherten Daten sind die Datenschutzbestimmungen von Microsoft relevant. Bitte informieren Sie sich hierzu auf diesen Seiten:
https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement
6.2 Zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO) Zur Durchführung eines Vertragsverhältnisses mit Ihnen insbesondere bei der Abwicklung der Teilnahme an Glücksspielen verarbeitet LOTTO Bayern Ihre personenbezogenen Daten. Das gilt auch für vorvertragliche Angaben, die Sie im Rahmen einer Antragstellung machen. Verarbeitungen, die auf dieser Rechtsgrundlage beruhen, sind
z. B.:
- Erstellung einer Kundenkarte
LOTTO Bayern erhebt Ihre personenbezogenen Daten über den Kundenkarten-Antrag zur Erstellung einer persönlichen physischen Kundenkarte.
Über einen Barcode werden Ihnen diese Daten auch in LOTTO Bayern Apps zur Nutzung als persönliche Kundenkarte zur Verfügung gestellt (virtuelle Kundenkarte). Ebenso besteht nach der Registrierung für ein Internet-Spielkonto die Möglichkeit, Ihre hier erfassten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zurverfügungstellung für Ihre persönliche physische sowie virtuelle Kundenkarte zu verwenden.
Die Kundenkarte dient der eindeutigen Identifikation Ihrer Person, insbesondere bei Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial, zum Abgleich mit der Sperrdatei, der Nutzung aller mit der Karte verbundenen Serviceleistungen (z. B. personalisierte Spielscheinabgabe, automatische Überweisung von Gewinnen bei Angabe der Bankverbindung) für alle angebotenen Spiele gemäß Teilnahmebedingungen sowie der Kontaktaufnahme bei angefallenen und nicht innerhalb von 6 Wochen abgeholten Gewinnen, falls keine Bankverbindung angegeben wurde.
Sollten sich Änderungen ergeben (z. B. bei einem Umzug oder Bankwechsel) können Sie dies über das Formular "Kundenkarten-Datenänderung" mitteilen.
- Lichtbild für endgültige physische sowie virtuelle Kundenkarte
Die Speicherung Ihres Lichtbildes in elektronischer Form bei oder nach der Bestellung einer endgültigen physischen Kundenkarte, ermöglicht die Nutzung dieser Servicekarte sowie den in den LOTTO Bayern Apps hinterlegten Barcode (virtuelle Kundenkarte) ohne weitere Vorlage eines Personaldokumentes.
Ist noch kein Lichtbild hinterlegt, wird vor der ersten Nutzung der virtuellen Kundenkarte in der Annahmestelle ein Lichtbild aufgenommen und gespeichert.
- Eröffnung eines Internet-Spielkontos
Sie haben die Möglichkeit, unter lotto-bayern.de ein Internet-Spielkonto zu eröffnen. Dieser geschützte Bereich dient der Spielabwicklung insbesondere zur Spielscheinabgabe im Internet. Es werden Daten für die Konfiguration Ihres Internet-Spiel-Kontos gespeichert. Sie können Informationen über Ihre abgegebenen Spielaufträge und Ihre erzielten Gewinne abrufen. Des Weiteren beugt ein Internet-Spielkonto Missbrauch und Betrug vor. Außerdem werden Ihre Daten zum Kundenkontakt im Zuge der Spielteilnahme verwendet (z. B. Gewinnbenachrichtigung per E-Mail). Ihre Daten können auch im Rahmen der Zurverfügungstellung einer persönlichen physischen sowie der virtuellen Kundenkarte verwendet werden.
- Einrichten eines ABO-Auftrags/SEPA-Lastschrift-Mandat
Damit Sie alle Serviceleistungen eines ABO-Spielauftrags in Anspruch nehmen können, wird über den entsprechenden Antrag ein SEPA-Lastschrift-Mandat eingerichtet.
- Abwicklung von Zahlungen
Bei Gewinnauszahlungen sowie Zahlungen mittels SEPA-Lastschrifteinzug werden personenbezogene Daten (Name und Bankverbindung) an Banken oder Zahlungsdienstleister weitergegeben.
Wählen Sie die Zahlungsoption PayPal aus, übermittelt LOTTO Bayern die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an PayPal.
Wählen Sie die Zahlungsoption Kreditkarte, werden bei jedem Zahlungsvorgang die entsprechenden Informationen zur Kreditkarte abgefragt. Diese Daten geben Sie direkt über ein iframe (Eingabemaske) an den technischen Dienstleister für die Kreditkartenzahlung weiter, der diese erfasst und zusammen mit zusätzlich erhobenen technischer Daten und Browserinformationen an die kartenausgebende Bank weiterleitet. Eine Speicherung dieser Daten durch LOTTO Bayern findet nicht statt. Die Abwicklung der Kreditkartenzahlungen im Rahmen des Standards 3 D-Secure 2.0 erfordert neben der Übermittlung der Kreditkartendaten und transaktionsbezogener Daten (Identifikationsnummer zur Zuordnung von Transaktion und Händler, Zahlbetrag, Währung) die Übermittlung des Authentifikationscodes, der Zahlungsverfolgungs-ID, der E-Mail-Adresse, des Kundennamens und der Kundenadresse an den technischen Dienstleister Computop, der diese Daten an die kartenausgebende Bank und die abrechnungstechnischen Daten darunter an die kreditkartenakzeptierende Bank, die Acquirerer-Bank, Concardis weiterleitet. Die kartenausgebende Bank verarbeitet alle übermittelten Daten in einer Transaktionsanalyse (Risiko-Scoring). Bei negativem Ergebnis ist eine Bezahlung nur nach einer positiv verlaufenden Authentifikationsabfrage möglich. Die kreditkartenakzeptierende Bank wickelt die Abrechnungen der Kreditkartentransaktionen ab.
Das 3 D-Secure 2.0 Verfahren (3DS 2.0) ist ein weltweit gültiger Standard der Kartennetzwerke (Visa, MasterCard, JCB, Diners, AMEX etc.), der durch die EMVCo, einen Verband der Kartennetzwerke, entwickelt wurde. Einzelheiten zum 3DS 2.0 Verfahren können der jeweiligen aktuellsten Version der „EMV 3-D Secure Protocol and Core Functions Specification“ entnommen werden. Das 3 DS 2.0 Verfahren ist eines der Verfahren, mit der die starke Kundenauthentifizierung nach der Richtlinie EU 2015/2366 (Payment Services Directive 2, PSD 2) durchgeführt wird. Die PSD 2 ist in Deutschland im Zahlungsdienstleistungsgesetz (ZAG) umgesetzt. Durch das 3DS 2.0 Verfahren wird bestätigt, dass die Person, die eine eCommerce Transaktion anstößt, auch berechtigt ist, die jeweilige Zahlungskarte zu nutzen.
Wählen Sie die Zahlungsoption "SEPA-Lastschrift" oder "Kreditkarte" und es kommt zu einem Zahlungsausfall, übermittelt LOTTO Bayern die zur Zahlungsabwicklung (Abtreten der offenen Forderung) und Durchführung eines Mahnverfahrens erforderlichen personenbezogenen Daten an einen Inkassodienstleister.
- Absicherung einer Datenänderung
Ändern Sie auf lotto-bayern.de Ihre Kundendaten, wird eine Änderung erst nach Freischaltung dieser Datenänderung gültig. Den Code zur Freischaltung der Datenänderung erhalten Sie per Post, wenn Sie keine Handynummer eingetragen haben, oder per mTAN-SMS, wenn Sie eine Handynummer in Ihren Kundenstammdaten eingetragen haben.
- Gewinnauszahlungen über Formulare
Sie können Gewinnauszahlungen über Formulare (z. B. Zentralgewinnanforderung) beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur persönlichen Gewinnabforderung in den Servicecentern von LOTTO Bayern in München oder Nürnberg. Zur ggf. möglichen Geldablöse Ihres Sachgewinnes erhalten Sie auf Anfrage ein entsprechendes Formular.
- Bonitätsabfrage zur Vermeidung von Zahlungsausfällen
Um ein Internet-Spiel-Konto eröffnen zu können und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen führt LOTTO Bayern eine auf mathematisch-statistischen Verfahren basierende Bonitätsprüfung durch. Hierzu übermittelt LOTTO Bayern einmalig Ihre Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) an infoscore.
- Abwicklung von Gewinn-Reklamationen
Sie können über das Formular "Gewinn-Reklamation" einen möglichen Gewinn reklamieren oder die Auszahlung eines Gewinnes zu einer/einem beschädigten bzw. unleserlichen Spielquittung/Los beantragen.
- Teilnahme an Preisrätseln und Gewinnspielen
Zur Abwicklung der „glücksblatt“-Preisrätsel oder anderer Gewinnspiele beauftragt LOTTO Bayern externe Dienstleister oder Kooperationspartner. Bei Teilnahme an einem Preisrätsel geben Sie Ihre Daten (Name, Adress- und Kontaktdaten) direkt bei diesem Dienstleister oder Kooperationspartner an. LOTTO Bayern erhält nach Auslosung die Daten der Gewinner zur Kontaktaufnahme.
- Einlösen und Verarbeiten von Gutscheinen
Im Rahmen von Gutscheinkampagnen kann der Kunden Gutscheine einlösen, soweit er die dafür vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Dazu werden Spielauftragsdaten und Kundendaten verarbeitet.
- Abfragen gegen die Limitdatei (§ 6c Abs. 5 und Abs.6 GlüStV)
LOTTO Bayern übermittelt bei Neu-Festlegungen und Änderungen des anbieterübergreifenden monatlichen Einzahlungslimits dieses festgesetzte Einzahlungslimit (bzw. die Information, dass ein bereits festgelegtes Einzahlungslimit beibehalten werden soll) sowie die personenbezogenen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdaten und Anschrift) zum Abgleich mit der Limitdatei an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Zudem meldet LOTTO Bayern der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bei Teilnahme an Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, vor Abschluss jedes Einzahlungsvorgangs personenbezogene Daten sowie die Höhe der beabsichtigten Einzahlung.
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit dient dazu, ein bewusstes Spiel zu fördern und die finanziellen Folgen einer Spielsuchterkrankung zu reduzieren. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) überwacht die Einhaltung des Limits.
- Abfragen gegen die Aktivitätsdatei (§§ 8ff GlüStV 2021, insb. § 8 Abs. 3 GlüStV 2021)
Zur Verhinderung des parallelen Spiels meldet LOTTO Bayern der Aktivitätsdatei (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)) bei Teilnahme an Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, ob der Kunde bei LOTTO Bayern aktiv ist. Hierzu meldet LOTTO Bayern die personenbezogenen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdaten und Anschrift) sowie die Information, dass der Spieler in der Datei aktiv zu schalten ist.
- Abfragen gegen die OASIS-Sperrdatei (§ 6h Abs. 3 GlüStV)
Veranstalter von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, u.a. einen Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23 GlüStV 2021 durchzuführen. Hierzu meldet LOTTO Bayern die personenbezogenen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdaten und Anschrift) vor Teilnahme an einem Glücksspiel, an dem gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, an das Regierungspräsidium Darmstadt.
6.3 Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO) Dies sind
u. a. Anforderungen aus den Glücksspielgesetzen und den Steuergesetzen sowie behördlichen Vorgaben der Glücksspielaufsicht. Verarbeitungen, die auf dieser Rechtsgrundlage beruhen, sind
z. B.:
- die Altersprüfung sowie die Identitätsprüfung zum Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler (§ 4 Abs. 3 und Abs. 5 Nr. 1 GlüStV) und
- die Prüfung der Kontowahrheit bei der Registrierung für die Zurverfügungstellung eines Internet-Spiel-Kontos sowie
- die Prüfung der Daten nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der letztmaligen Bestätigung der Richtigkeit der Daten bzw. die Prüfung bei Änderung eines Datums (§ 6 a Abs. 5 bzw. Abs. 6 GlüStV 2021) im Rahmen der Zurverfügungstellung eines Internet-Spiel-Kontos
Bei Eröffnung eines Internet-Spiel-Kontos ist die Richtigkeit der nach
§ 6 a Abs. 2 GlüStV 2021) anzugebenden Daten, Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Straße,
PLZ, Ort, Geburtsnamen und Geburtsort, zu überprüfen. Zudem ist bei der Eröffnung eines Internet-Spiel-Kontos die Kontoinhaberschaft (Kontowahrheit) nach
§ 154 Abs. 1 AO zu überprüften. Aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses nach
Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO verwendet LOTTO Bayern als initiale Prüfung der nach
§ 6 a Abs. 2 GlüStV 2021) anzugebenden Daten den SCHUFA IdentitätsCheck Premium und zur Überprüfung der Kontowahrheit den SCHUFA Kontonummern Check plus IBAN, um ggf. ein Spontanspiel nach
§ 6 a Abs. 4 GlüStV 2021) noch vor erfolgter Vollidentifizierung zu ermöglichen. Eine Vollidentifizierung kann nach Abschluss der SCHUFA Checks durch das 1-Cent-Verfahren erreicht werden. Hierbei wird bei positivem Ergebnis der Kontowahrheit (siehe unten) mittels einer 1-Cent-Überweisung ein Überweisungs-PIN an Sie übermittelt. Durch Eingabe dieses Überweisungs-PIN auf lotto-bayern.de wird die Vollidentifikation abgeschlossen.
Alternativ ist eine Vollidentifikation für das Internet-Spiel möglich, indem Ihre persönlichen Angaben auf dem Formular zum Annahmestellen-Identifikations-Verfahren mit einem Personaldokument durch das Bedienpersonal in einer bayerischen Annahmestelle verglichen werden.
Alternativ hierzu besteht im Internet die Möglichkeit einer Vollidentifikation, indem Sie sich über die Zuordnung Ihrer LOTTO Bayern-Kundenkarte oder eines ABOs von LOTTO Bayern identifizieren.
Weiterhin besteht die Möglichkeit auch der Vollidentifikation, indem Sie sich in einem Video-Verfahren identifizieren. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die von Ihnen angegebenen Daten an WebID (WebID Solutions GmbH, Friedrichstraße 88, 10177 Berlin) übermittelt und Sie werden auf die Internetseite von WebID weitergeleitet. WebID setzt sich mit Ihnen im Rahmen eines Video-Chats in Verbindung, um Ihre angegebenen Personalien mit den Angaben auf Ihrem Personalausweis abzugleichen und Ihre Identifikation sicherzustellen.
Von WebID erhalten wir dann lediglich die Bestätigung Ihrer Identität sowie die abgeglichenen Personalien. Die Bestätigung wird bei uns für Nachweiszwecke gespeichert.
Nähere Informationen zur Tätigkeit der WebID Solutions GmbH können hier online eingesehen werden:
Im Rahmen der Zurverfügungstellung eines Internet-Spiel-Kontos sind die nach
§ 6 a Abs. 2 GlüStV 2021 anzugebenden Daten regelmäßig nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der letztmaligen Bestätigung der Richtigkeit der Daten gem.
§ 6 a Abs. 5 Satz 3 GlüStV 2021 oder anlassbezogen bei Änderung eines nach
§ 6 a Abs. 2 GlüStV 2021 anzugebenden Datums gem.
§ 6 a Abs. 5 Satz 3 GlüStV 2021 bzw. bei Änderung von Zahlungs-, Bank- und Kontoverbindungsdaten des Spielers gem.
§ 6 a Abs. 6 Satz 1 GlüStV zu prüfen.
Aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses nach
Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO verwendet LOTTO Bayern bei der jährlichen und anlassbezogenen Prüfung der Daten den SCHUFA IdentitätsCheck Premium. Als Ergebnis erhält LOTTO Bayern einen Prozentwert für den Grad der Übereinstimmung der Identität zurück und Meldung darüber, ob die Identität mittels Ausweis geprüft wurde.
6.4 Aufgrund berechtigter Interessen von LOTTO Bayern oder Dritter (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO)LOTTO Bayern verarbeitet Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung eigener berechtigter Interessen oder berechtigter Interessen Dritter. Verarbeitungen auf dieser Grundlage dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
- Werbung und Marktforschung
LOTTO Bayern möchte Sie als Kunden optimal über Angebote informieren. Auf Basis Ihrer Nutzung der Produkte und Services von LOTTO Bayern werden Ihre Interessen analysiert. LOTTO Bayern kontaktiert Sie, um Ihnen gezielte Informationen über Angebote zukommen zu lassen. Zudem wird LOTTO Bayern Sie zur Teilnahme an Marktforschungsumfragen einladen.
Zu diesen Zwecken kann es vorkommen, dass LOTTO Bayern Ihre Kontaktdaten an vertraglich gebundene Dienstleister übermittelt, die z. B. den Versand der Werbung an Sie im Namen von LOTTO Bayern übernehmen. Ihre Daten werden nicht weitergegeben, damit Dritte deren Werbung an Sie versenden.
Das berechtigte Interesse bzgl. Werbung besteht darin, Ihnen als LOTTO Bayern-Kunden Informationen und Neuerungen zu Angeboten mitzuteilen. Mit Hilfe von Marktforschung werden Services und Produkte bedarfsgerecht auf Kunden abgestimmt.
- Auswertung des Spielgeschehens
Die Auswertung erfolgt auf der Basis von pseudonymisierten und anonymisierten Daten. Das Spielgeschehen wird dabei auf Basis größerer Gruppen untersucht. Das berechtigte Interesse bezüglich dieser Auswertungen besteht darin, die Wirksamkeit von Werbemaßnahmen zu überprüfen und Erkenntnisse für Produktanpassungen zu gewinnen.
- Monitoring zur Spielsuchtfrüherkennung
LOTTO Bayern setzt das automatisierte Spielsuchtfrüherkennungssystem „mentor“ der neccton GmbH, Davidgasse 5, A-7052 Müllendorf, ein. Im Rahmen des Monitorings werden Kunden-, Zahlungs- und Transaktionsdaten pseudonymisiert übermittelt und auf Anzeichen von Spielsuchtgefährdung ausgewertet. Die Daten werden auch verwendet, um das System diesbezüglich kontinuierlich zu verbessern. LOTTO Bayern ist dem Ziel des GlüStV2021 verpflichtet, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, weshalb ein berechtigtes Interesse an dem Monitoring besteht.
- Internet-Verbindungen
Während einer laufenden Verbindung werden Ihre Netzwerkverkehrsdaten (z. B. IP-Adresse) zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser, SÄPP, LOTTO Bayern-APP und dem LOTTO Bayern-Webserver aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung erfolgt zum Zweck, die Nutzung der Webseite zu ermöglichen (Verbindungsaufbau), sowie zur technischen Administration der Netzinfrastruktur. Bei Missbrauch können auf Antrag der Strafverfolgungsbehörden die aufgezeichneten Verkehrsdaten zur Verfügung gestellt werden.
- SCHUFA-IndentitätsCheck Premium und SCHUFA KontonummernCheck plus IBAN
LOTTO Bayern verwendet für die Zurverfügungstellung eines Internet-Spiel-Kontos zur Überprüfung der Identität und Kontowahrheit die Produkte SCHUFA IndentitätsCheck Premium und SCHUFA KontonummernCheck plus IBAN.
Der SCHUFA IdentitätsCheck Premium wird zudem für die regelmäßige jährliche Überprüfung der nach § 6 a Abs. 2 GlüStV 2021 anzugebenden Daten nach Ablauf eines Jahres gem. § 6 a Abs. 5 Satz 5 GlüStV 2021 oder für die anlassbezogene Prüfung bei Änderung der nach § 6 a Abs. 2 GlüStV 2021 anzugebenden Daten gem. § 6 a Abs. 5 Satz 3 GlüStV 2021 oder bei Änderung der Zahlungs-, Bank- und Kontoverbindungsdaten des Spielers gem. § 6 a Abs. 6 Satz 1 GlüStV 2021 verwendet.
LOTTO Bayern hat ein überwiegendes berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DSGVO an der Verwendung des SCHUFA-IdentitätsCheck Premium und des SCHUFA KontonummernCheck plus IBAN, da LOTTO Bayern gesetzlich zur Überprüfung der Identität und Kontowahrheit verpflichtet ist und die SCHUFA für diesen Zweck eine der größten Datenbanken bereitstellt. Somit kann von einer hohen Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden, dass der Kunde schnell identifiziert und die Kontowahrheit bestätigt werden kann. Die der SCHUFA Holding AG hierbei übermittelten Daten werden von dieser nicht für weiteres Scoring oder bei Bonitätsbewertungen verwendet. Eine Bonitätsabfrage durch LOTTO Bayern erfolgt ebenfalls nicht.
- Foto- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen
Auf Veranstaltungen, die LOTTO Bayern organisiert, sowie auf Veranstaltungen, an denen LOTTO Bayern als Unternehmen teilnimmt, werden Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht. Diese werden von LOTTO Bayern zum Zwecke der Berichterstattung und der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien genutzt.
Das Anfertigen sowie das Verwenden der Aufnahmen durch LOTTO Bayern zum Zweck der Berichterstattung und der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien liegt im berechtigten Interesse von LOTTO Bayern. Das berechtigte Interesse besteht darin, eine günstige öffentliche Wahrnehmung von LOTTO Bayern herzustellen.
Die Aufnahmen werden ggf. an Dritte zur Durchführung der Berichterstattung über die Veranstaltung weitergegeben.
- Google (Standortabfrage durch Android-APP)
Die Android-Version der „LOTTO Bayern“ APP im Play Store fragt nach dem Start den Standort des Geräts ab; dieser wird für den Aufruf der APP benutzt. Die Abfrage erfolgt aufgrund der Google Play Richtlinien, die eine Nutzung der APP nur innerhalb Deutschlands Grenzen erlaubt. Um diese Anforderung zu erfüllen, werden die Standort-Koordinaten des benutzten Mobilgeräts über Android-Schnittstellen („API“) ermittelt. Die angefragte API bezieht die Koordinaten aus verschiedenen Signalen (GPS, WLAN, Mobilfunk) der Hardware, ohne dass die APP einen Einfluss auf die verwendeten Signale hat. Auf Grundlage der von der API (ohne nutzerbezogenen Informationen) übergebenen Koordinaten wertet die APP eigenständig aus, ob der aktuelle Standort des Mobilgeräts in Deutschland oder außerhalb Deutschlands liegt.
Wenn der aktuelle Standort innerhalb Deutschlands ermittelt wird, wird diese Information für 24 Stunden innerhalb der sog. „App-Daten“ in der Betriebssystem-Dateiebene gespeichert und der Zugriff auf die App in dieser Zeit ohne Einschränkungen erlaubt. Wenn die Auswertung der Koordinaten ergibt, dass der Standort außerhalb Deutschlands Grenzen ist, wird die App-Nutzung gemäß der Richtlinien von Google Play nicht erlaubt. Die Standortabfrage, sofern abgelehnt, kann seitens des Nutzers wiederholt werden.
Der gesamte Verarbeitungsprozess findet innerhalb der Android-Betriebsumgebung und innerhalb der App statt. Informationen aus der Standortabfrage werden nicht an unsere Systeme übertragen. LOTTO Bayern ist völlig unbekannt, welche Geräte oder Standorte für die Nutzung unserer APP blockiert oder nicht blockiert worden sind.
Die Nutzung der Standortabfrage kann von Ihnen abgelehnt werden, indem Sie innerhalb des Betriebssystems unserer APP die Berechtigung für die Standortabfrage entziehen oder die Standortdienste auf Ihrem Mobilgerät deaktiviert lassen. In diesem Fall ist die Nutzung der APP jedoch nicht möglich.
Hinweis: Die Nutzung unserer weiteren Angebote, wie die mobile Webseite, ist nicht betroffen, da für diese die Play-Richtlinien nicht gelten und eine Auswertung des Standortes für den Besuch von www.lotto-bayern.de im mobilen Browser des gleichen Geräts nicht erforderlich ist.
Die Google Play Store Richtlinien geben aus Gründen des Spielerschutzes vor illegalen Glücksspielangeboten den Anbietern verpflichtend vor sicher zu stellen, dass die entsprechende App nur in dem Land oder derjenigen Region verwendet wird, für die der Anbieter über eine Glücksspielerlaubnis verfügt. Um Apps, die im Zusammenhang mit dem Angebot von Glückspielinhalten stehen, im Google Play Store zum Download bereitstellen zu können, ist der App-Anbieter (LOTTO Bayern) ferner verpflichtet, die vom Google Play Store vorgegebenen, verbindlich geltenden Richtlinien, einzuhalten. Die Erhebung der Standortdaten dient dem Zweck der Einhaltung der für die Bereitstellung der Apps in den entsprechenden Stores einzuhaltenden Richtlinien zur Standortfreigabe.
Rechtsgrundlage für die Einbindung der Standort-Freigabe und die Verarbeitung der damit verbundenen Standortdaten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Berechtigte Interessen von LOTTO Bayern sind zum einen die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen aus dem Google Play Store, die die Umsetzung des von Google Play Store vorgesehenen Prüfverfahrens zur Einhaltung glücksspielrechtlicher Vorgaben vorschreiben. Zum anderen besteht das berechtigte Interesse von LOTTO Bayern unseren Kunden über einen sicheren und bequemen Ort den Download und die Updates unserer Android-App zur Nutzung unserer Online-Angebote anzubieten.