LOTTO Bayern ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Internetauftritt unter www.lotto-bayern.de.
Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Informationen zur Dienstleistung von LOTTO Bayern
LOTTO Bayern ist ein staatlicher Anbieter von Lotterien in Bayern und Teil der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung. Hier können Menschen an verschiedenen Spielen teilnehmen, um Geld zu gewinnen. Dazu gehören zum Beispiel LOTTO 6aus49, Eurojackpot und GlücksSpirale. Die Teilnahme ist sowohl in über 3.000 Annahmestellen in Bayern als auch online über diese Webseite möglich.
1.1. So funktioniert die Teilnahme bei LOTTO Bayern
Du entscheidest, welches Spiel du spielen möchtest. Die Spielanleitung und Teilnahmebedingungen zu jedem Spiel können auf dieser Webseite eingesehen werden.
Um auf unserer Webseite an einem Spiel teilnehmen zu können, brauchst du ein Spielkonto.
Durch Klick auf „Spielen“ kannst du einen Spielschein dem Warenkorb hinzufügen.
1.2. Wichtige Regeln zur Spielteilnahme
Nur Erwachsene: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um mitzuspielen.
Wohnsitz in Bayern: Du musst in Bayern wohnen, um online mitzuspielen.
Glücksspiel: Ob du gewinnst, hängt vom Zufall ab.
Spielerschutz: Falls jemand Probleme mit Spielsucht hat, gibt es Hilfe und Schutzmaßnahmen.
1.3. Information zum Anbieter nach Art. 246 EGBGB
Freistaat Bayern
vertreten durch die
Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung
Theresienhöhe 11
80339 München
Telefon (Hotline): 0800 0 898899
E-Mail: info@slsv-bayern.de.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseite ist gemäß den Anforderungen des BFSG und der BFSGV weitgehend barrierefrei gestaltet. Dabei wurden die harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA, beachtet.
Zu den bestehenden Maßnahmen gehören insbesondere:
Vollständige Tastaturbedienbarkeit
Bereiche und Funktionen unserer Website sind ohne Maus über die Tastatur erreichbar.Optimierte Textdarstellung
Schriftarten und -größen sind leicht lesbar und lassen sich bei Bedarf per Zoom vergrößern.Screenreader-Unterstützung
Unsere Seiten sind für nicht-visuelle Ausgabesysteme wie Screenreader angepasst – inklusive sinnvoller Alternativtexte, Titel und Fokusanzeigen.Schutz vor visuellen Reizen
Flackernde Inhalte oder komplexe Zeiger-Gesten wurden vermieden.Ausreichend Zeit
Die Website hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Sie können die Begrenzung anpassen. Bewegte Inhalte sind zudem abschaltbar.Zugängliche audiovisuelle Inhalte
Videos bieten wir mit Untertiteln, Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen an. Entsprechende Steuerelemente und Anpassungen stehen zur Verfügung.Struktur und Orientierung
Einheitliche Navigation, Sprunglinks und ein konsistenter Aufbau sorgen für klare Orientierung.Datenschutz
Alle eingesetzten Hilfsmittel und Einstellungen respektieren Ihre Privatsphäre – ohne unerwünschte Datenverarbeitung.Zugang und Sicherheit
Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet.Ständige Weiterentwicklung
Unsere Barrierefreiheitsfunktionen werden regelmäßig geprüft, verbessert und an neue Anforderungen angepasst.Diese Webseite ist mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend unter Ziffer 3 aufgeführt.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
- Es gibt Listen, die optisch zusammengefasst wurden, jedoch im HTML-Code nicht als Listen ausgezeichnet wurden.
- Pflichtfelder sind für Nutzer assistiver Systeme nicht mit dem Attribut „required“ ausgezeichnet – die Erkennung für Screenreadernutzer ist nicht immer gewährleistet.
- Einige Fehlermeldungen werden für Screenreader User nicht ausgegeben.
- Es gibt eine Reihe von Schaltflächen, die fälschlicherweise als Link deklariert wurden.
- Überschriftenhierarchien und Absätze sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.
- Einige Eingabefelder sind nur mit einem placeholder-Attribut beschriftet.
- Es gibt einige Beschriftungspassagen, die nicht den geforderten Mindestkontrastwerten entsprechen.
- Der Webauftritt ist nicht einheitlich durch adäquate Landmarks strukturiert.
- Das Bedienelement „Seite nach oben“ ist aktuell nur auf der Startseite vorhanden.
- Es gibt Prozessschritte (z.B. Speichern des Spielscheins), die keine Statusmeldungen ausgeben.
- Das Navigationsmenü der gezogenen Zahlen ist nicht richtig implementiert – die Zustände der Pull-down-Menüs sind für einen Screenreadernutzer nicht ermittelbar.
- Im Archiv der Ziehungsvideos ist sind die Schalter zum vor- und Zurückblättern zwischen den einzelnen Videos nicht mit der Tastatur erreichbar.
- Die Schaltfläche „schließen“ in den modalen Fenstern ist nicht richtig konfiguriert und wird doppelt vorgelesen.
- Links im Cookiedialog werden von Screenreadern doppelt vorgelesen und ist es nicht möglich, sich mit der Tastatur rückwärts im Cookiedialog zu bewegen.
- Die Navigation im Spielschein ist unter Umständen nicht immer konsistent – der Fokus kann auf andere Schaltflächen springen.
- Die Bezeichnungen der Spielfelder sind nicht immer konsistent.
- Die Kontraste des Tastaturfokus sind nicht immer hinreichend.
- Zitate sind nicht immer als solche im Quellcode gekennzeichnet.
- Es gibt wenige Schriftgrafiken, deren informativer Test nicht in Form eines Alternativtexts oder frei zugänglichen zusätzlichen Textfelds angeboten wird.
- Die eingeblendeten Tooltips stehen nur für Mausnutzer zur Verfügung. Motorisch eingeschränkte Tastaturnutzer sind hier benachteiligt.
- Einige fremdsprachige Begriffe sind nicht immer als solche gekennzeichnet.
- Der individuelle, seitenbeschreibende Teil des Dokumententitels fehlt bei wenigen Seiten oder ist nicht aussagekräftig.
- Keine Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.07.2023 erstellt. Die Internetseite wurde von der Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests geprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG Tests. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.
5. Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefreiheit@lotto-bayern.de an.
6. Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
7. Marktüberwachungsbehörde nach §20 BFSG
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Sachsen-Anhalt.