1. Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV in Verbindung mit der BITV 2.0 – Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (gesetze-im-internet.de).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Internetauftritt unter www.lotto-bayern.de.