Was ist der SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium)?

Der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet LOTTO Bayern Minderjährige von der Spielteilnahme auszuschließen und die Identität volljähriger Spielteilnehmer festzustellen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Glücksspielstaatsvertrag). Bei Eröffnung eines Internet-Spielkontos verwendet LOTTO Bayern den SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium) für die Überprüfung der Kundenangaben zu Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Straße, Postleitzahl und Ort. Hierzu übermittelt LOTTO Bayern die entsprechenden Daten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Als Ergebnis erhält LOTTO Bayern einen Prozentwert für den Grad der Übereinstimmung der Identität zurück und Meldung darüber, ob die Identität mittels Ausweis geprüft wurde.

Nach positivem Identitätsabgleich (hoher Prozentwert für den Grad der Übereinstimmung der Identität) wird der SCHUFA-KontonummernCheck plus IBAN, ein Abgleich zur Überprüfung der Übereinstimmung der Identität des Kunden mit der Kontoinhaberschaft (Kontowahrheit) durchgeführt.

SCHUFA-Hinweis für IdentitätsCheck (Premium) und KontonummernCheck plus IBAN zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten


Datenübermittlung an die SCHUFA

LOTTO Bayern übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe b und Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f, Datenschutzgrundverordnung, dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von LOTTO Bayern oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO) zur Durchführung von Alters- und Identitätsprüfungen von Kunden (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Glücksspielstaatsvertrag).

Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem Informationsblatt nach Artikel 14 DS-GVO entnommen oder online unter
www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Wichtig zu wissen:

  • Bei positivem Ergebnis des SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium) wird von einer Vollidentifikation in einer Annahmestelle (Ast-Ident) abgesehen und mittels einer 1-Cent-Überweisung (1-Cent-Verfahren) ein Überweisungs-PIN übermittelt. Durch Eingabe dieses Überweisungs-PIN auf lotto-bayern.de wird die Vollidentifikation abgeschlossen.

  • Wenn Sie nicht am Spontanspiel teilnehmen oder die Identifizierung nach dem SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium) vollständig abschließen wollen, bitten wir Sie, die Alters- und Identifikationsüberprüfung persönlich in einer bayerischen LOTTO-Annahmestelle ihrer Wahl oder durch das Video-Ident-Verfahren durchzuführen.

  • Ihr bereits vorausgefülltes Identifizierungsformular finden Sie in der Rubrik "Persönliche Daten". Bitte beachten Sie dass bei der Überprüfung Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum überprüft und abgeglichen werden. Die Daten müssen zu 100 Prozent mit Ihren Ausweisdaten übereinstimmen!

Bonitätsprüfung

Um ein Internet-Spiel-Konto eröffnen zu können und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen, werden Ihre Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung verarbeitet. Die Übermittlung von Kundendaten an eine Wirtschaftsauskunftei vor Abschluss eines entsprechend kreditierten Geschäfts stellt dann eine zur Vertragserfüllung gerechtfertigte Verarbeitung dar (Art. 6 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 22 Abs. 2 Satz 1 lit. a DSGVO).

LOTTO Bayern übermittelt einmalige Ihre Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) an die Wirtschaftsauskunftei infoscore, Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, um eine auf mathematisch-statistischen Verfahren basierende Bonitätsprüfung (BIGBOP) durchzuführen. Wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, werden Sie zum Lastschriftverfahren zugelassen. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, können Sie kein Internet-Spiel-Konto eröffnen.

Detaillierte Informationen zur infoscore Consumer Data GmbH i.S.d. Art. 14 EU-DSGVO, das heißt Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berechtigung etc. finden Sie hier.

Hinweis!

Hinweis

Gemäß unserer Teilnahmebedingungen ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung Voraussetzung für die Abschöpfung und/oder Überweisung eines Gewinnes auf Ihre Bankverbindung. Sollten Sie Ihre Identifizierung in einer bayerischen Annahmestelle noch nicht abgeschlossen haben, verbleiben Ihre Gewinne bis zum Abschluss der Identifizierung auf Ihrem Spielkonto und können anschließend von Ihnen abgeschöpft werden.
Gewinne über 2.500 € werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über 2.500 € sodann automatisch auf das zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen.