LOTTO Bayern aktuell-News vom 11.05.2022

Weil sich die gesetzlichen Vorgaben zu KENO geändert haben, mussten wir Ihr Spielkonto unter "Mein LOTTO" anpassen.

Folgendes ist nun anders:

KENO Unterkonto

Es gibt jetzt ein KENO-Unterkonto

Gemäß dem neuen Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer wird nun unterschieden zwischen einerseits Spielen mit bis zwei Ziehungen pro Woche und andererseits Spielen mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche (z. B. KENO).
Für Spiele wie KENO mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche gelten jetzt besondere Voraussetzungen. Unter anderem existiert für KENO nun ein Einzahlungslimit und ein eigenes Unterkonto ist erforderlich. Einzahlungen auf dieses KENO-Unterkonto werden an die dafür zuständige Behörde gemeldet (ab 1. Juli 2021 übernimmt diese Rolle bundesweit das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und ab 1. Januar 2023 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder).

Gutenhabentransfer im Konto

So funktioniert das Spielen mit einem Konto „Lotterien“ und einem Unterkonto „KENO“

Es existieren zwei Konten, das eine heißt „Lotterien“, das andere „KENO“. Sie können im Drop-down-Menü mit dem roten Pfeil, welches sich über "Aktueller Kontostand" befindet, zwischen diesen beiden Konten hin und her wechseln.

Wenn Sie KENO spielen wollen und Ihr Guthaben auf dem Unterkonto „KENO“ null beträgt, können Sie trotzdem spielen. Sofern Sie ausreichend Guthaben auf Ihrem Konto „Lotterien“ haben, gehen Sie einfach wie gewohnt vor. Es erfolgt eine automatische Umbuchung vom Konto „Lotterien“ auf das Unterkonto „KENO“. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Unterkonto „KENO“ aufzuladen. Dafür klicken Sie im Bereich „Mein LOTTO“ den Button „Zum Konto“. Anschließend drücken Sie dort den Button „Aufladen“. Über das sich nach unten öffnende Navigationsmenü können Sie nun über das Drop-down-Menü Ihr Unterkonto „KENO“ auswählen und anschließend wie gewohnt aufladen.

Anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit

Anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit

Wenn Sie ab dem 09.05.2022 KENO spielen möchten, müssen Sie beim ersten Mal ein "anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit" festlegen. Dies schreibt der neue Glücksspielstaatsvertrag für Spiele und Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche vor.

Sollten Sie bei einem anderem Anbieter schon ein solches Limit angegeben haben, wird dies geprüft und Sie können das vorhandene Limit beibehalten. In der Regel müssen Sie aber zunächst ein neues Limit eingeben.

Wie wird ein Spieleinsatzlimit gesetzt? Um einen angemessenen Betrag auszuwählen, kann das bisherige Spielverhalten zugrunde gelegt werden. Soll darüber hinaus auch eine weitere spontane Teilnahme möglich sein, ist ein entsprechend höheres Limit zu setzen. Bitte beachten Sie, dass die Erhöhung des aktuellen Limits erst nach einer Schutzfrist von 7 Tagen wirksam wird. Limits dienen dazu, das eigene Spielverhalten zu kontrollieren. Sie sind im Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgeschrieben. Die Reduzierung eines Limits wird sofort wirksam.

Bitte beachten Sie: Die gewählten Beträge für das Einzahlungslimit und für das anbieterübergreifende Einzahlungslimit (das für KENO benötigt wird) wirken sich darauf aus, wie viel Geld aufgeladen werden kann. Wenn Sie ein zu niedriges Einzahlungslimit gewählt haben, können Sie Ihr Spielkonto nicht aufladen. So ist bei einem zu niedrigen Guthaben keine Spielteilnahme möglich.

Nacherfassung persönlicher Daten

Nacherfassung weiterer persönlicher Daten

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben benötigen wir ab sofort für die Spielteilnahme die Angabe von Geburtsort, Geburtsname und Staatsangehörigkeit von allen Kundinnen und Kunden. Sollten Sie diese Daten noch nicht bei der Registrierung angegeben haben, werden Sie beim nächsten Login zu "Mein LOTTO" aufgefordert, diese Daten einzutragen.

Nachdem Sie Ihren Datensatz ergänzt haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail zu dieser "Datenänderung".

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