LOTTO 6aus49: Jackpot von 50 Millionen Euro auch nach 25 Ziehungen nicht geknackt
Nächste Chance auf den Jackpot am Mittwoch
Das hat es bei LOTTO 6aus49 noch nie gegeben: Auch nach 25 Ziehungen in Folge blieb die Gewinnklasse 1 unbesetzt. Damit steht der Jackpot weiterhin auf seinem Höchstwert von 50 Millionen Euro und erreicht eine historische Rekordserie.
Jetzt bietet sich die nächste Chance, den Rekordjackpot zu knacken: Wer am Mittwoch, 24. Juni 2026, sechs Richtige und die Superzahl tippt, kann den Maximal-Jackpot von 50 Millionen Euro in der Gewinnklasse 1 (Chance 1 : 15.537.573) gewinnen.
Zusätzlich warten in der Gewinnklasse 2 rund 4 Millionen Euro (Chance 1 : 15.537.573) auf glückliche Gewinnerinnen und Gewinner.
Annahmeschluss ist am Mittwoch um 18:00 Uhr.
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Wie funktioniert der Maximaljackpot bei LOTTO 6aus49?
Der Maximal-Jackpot bleibt so lange stehen, bis mindestens ein Spielteilnehmer die sechs Richtigen plus die richtige Superzahl vorausgesagt hat. Die in dieser Phase über die Deckelung hinaus erspielten Ausschüttungsbeträge werden als sogenannter Jackpot-Überlauf gesammelt. Wird der Maximal-Jackpot geknackt, erhöht der Jackpot-Überlauf die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1 in der darauffolgenden Ziehung. Die nächste Jackpot-Phase startet dadurch mit einem bereits höheren Jackpot als im Normalfall.
Der Überlauf liegt momentan bei rund 23 Millionen Euro
Die „zusätzlichen Mittel“ sind Ausschüttungsbeträge, die zur Gewinnklasse 1 gehören und dort wieder ausgespielt werden. Alle Spielerinnen und Spieler der kommenden LOTTO 6aus49-Ziehung, die auf die Ziehung folgt, in der der 50 Mio.-Euro-Jackpot geknackt wird, starten sogleich mit einer Chance auf den Gewinn eines weiteren hohen Jackpots, der sich nicht schrittweise entwickelt, sondern durch den Überlauf bereits gefüllt ist.
Tipps nach einem Millionengewinn im LOTTO?
- Wer plötzlich Millionärin oder Millionär wird, sollte zunächst Ruhe bewahren und den Gewinn möglichst vertraulich behandeln.
- Für die Gewinnauszahlung werden – sofern nicht online oder per Abo gespielt wurde – in der Regel die Spielquittung sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.
- Für die Geltendmachung von Gewinnen gelten die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
- LOTTO-Gewinne sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei.