Als zentrale Maßnahme zum Spielerschutz ist LOTTO Bayern an das bundesweit übergreifende Sperrsystem OASIS angeschlossen. Demnach können sich Spielteilnehmer auf eigenen Wunsch jederzeit selbst sperren lassen (Selbstsperre). Gesperrte Spieler dürfen während der Dauer der Spielersperre nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Von dem Verbot ausgenommen ist lediglich die Teilnahme an Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, an Lotterien in Form des Gewinnsparens und an bestimmten Pferdewetten (§ 8 Absatz 2 GlüStV 2021). Nicht unter die Ausnahme fallen jedoch Sofortlotterien im Internet. Weitere Teilnahmeausschlüsse sind nach den jeweiligen Landesvorschriften möglich.

Fremdsperre – wie gehe ich vor?

Darüber hinaus gibt es zum Beispiel für Familienangehörige eines Spielteilnehmers mit problematischem Spielverhalten die Möglichkeit zur Fremdsperre durch LOTTO Bayern. Ein problematisches Spielverhalten kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Spielteilnehmer aufgrund seiner Beteiligung am Glücksspiel spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist oder seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen oder Vermögen stehen. Die Auswirkungen der Fremdsperre sind für den Betroffenen dieselben wie bei der schon beschriebenen Selbstsperre.

Anträge und Informationen zur Selbstsperre und zur Fremdsperre erhalten Sie hier oder in den Annahmestellen von LOTTO Bayern. Eine Annahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Spielsuchtprävention und Spielerschutz

Bei Fragen zur Spielsuchtprävention und zum Spielerschutz können Sie uns über folgende E-Mail-Adresse erreichen:
spielerschutz@lotto-bayern.de